Hier findet Ihr aktuelle Aktionen, Infos, Projekte der Initiative Stadtnatur...

Foto: Initiative Stadtnatur

Neues von der ehemaligen Deponie Seehausen – Unsere PM (vom 23.01.2025) über ein mangelhaftes Zielabweichungsverfahren und eine neue Petition zum Erhalt des Naturjuwels 

Aus dem Inhalt: 

Die Landesdirektion stellt ohne jegliche  Prüfung die Abweichung von den vorrangigen Zielen der Regionalplanung in Aussicht (Aufhebung des Waldschutzes)!


Die Veröffentlichung der Petition einer Anwohnerin zum Erhalt des Naturjuwels im Gemeindeboten wird von der Stadtverwaltung verwehrt!

Offener Brief der Seehausener*innen an Grüne Stadträt*innen

Bündnis 90/Die Grünen hatten im April 2022 einen Beschluss zum Walderhalt und für den Erhalt der Naturfläche auf der ehemaligen Deponie Seehausen gefasst.  Die Seehausener*innen fordern nun entsprechende Aktivitäten für den Walderhalt und den Schutz der Natur ein!

Unser Lösungsvorschlag für eine naturnahe Gestaltung des Hafenbeckens am Klingerweg

Wir haben nicht nur eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Genehmigung für den Gewässerausbau der Stadtelster am Klingerweg bei der Landesdirektion eingereicht, sondern auch eine naturnahe Gestaltung für das Hafenbecken entwickelt und an die Behörden versandt.   

Mehr dazu in der Leipziger Internetzeitung:

Eklatanter Rechtsbruch und Verstoß gegen die Wasserrahmenrichtlinie an der Weißen Elster

Das Amt für Umweltschutz Leipzig erlaubt naturfernen Gewässerausbau und Hafenneubau als genehmigungsfreie „Unterhaltungsmaßnahme zur Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Weißen Elster“ und ignoriert wichtige Aspekte des Naturschutz- und Wasserrechts bei Gewässerausbau und Neubau eines Bootshauses am Klingerweg im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster –

Die Initiative Stadtnatur beantragt die Prüfung des Verwaltungshandelns bei der Landesdirektion Sachsen

Angebliche "Unterhaltungsmaßnahme zur Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Weißen Elster" entpuppt sich als Hafenanlage für Bootshaus am Klingerweg

Uferbereich vor dem Ausbau

Nach Rodung und  Gewässerausbau

Hafenanlage am Bootshaus - ökologische Aufwertung?

Bebauungsplan Nr. 468 "Gerichtsweg/Täubchenweg" in Reudnitz - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 16.8.2024!

Protestiert mit eurer Stellungnahme gegen die Überbauung des Parks Ecke "Gerichtsweg/Täubchenweg"!

Eure Stellungnahme könnte ihr hier eingeben oder downloaden (mehr Infos unten): Bebauungsplan Nr. 468 "Gerichtsweg/Täubchenweg", Leipzig-Südost | Beteiligungsportal Stadt Leipzig (sachsen.de)

Grünfläche Gerichtsweg/Täubchenweg

vorher

eine artenreiche Brache wird überbaut

der Plan

Überbauung von Grünflächen in Reudnitz

In Leipzig an der Ecke Gerichtsweg/Täubchenweg soll wieder einmal eine Grünfläche überbaut werden. Der Bebauungsplan Nr. 468 sieht die Umwandlung der kleinen Parkanlage in ein urbanes Wohngebiet vor.  Dieser  Bebauungsplan widerspricht nicht nur sämtlichen planerischen Vorgaben und strategischen Zielen der Stadt, sondern auch den Planungshinweisen der Stadtklimaanalyse und dem Artenschutzrecht! Hier unsere PM:

Wir weisen den Bebauungsplan und die Begründung zum Bebauungsplan entschieden als nicht fachgerecht und nicht rechtskonform zurück und fordern den Erhalt der Grünfläche Ecke Gerichtsweg/Täubchenweg!
 
Anbei unsere Stellungnahme zum Vorhaben und unser Protestvideo mit Stimmen der Anwohnerinnen!

Video:
Nein zum Bebauungsplan Nr. 468 "Gerichtsweg/ Täubchenweg" (youtube.com)
 
 

Die städtische (Nicht)Strategie zur Netto-Null-Versiegelung in 2030 – Eine Farce in bestem Beamtendeutsch 

 Trotz des Beschlusses „Flächenverbrauch reduzieren- Strategie für eine Netto-Nullversiegelung bis 2030 entwickeln“ im Leipziger Stadtrat schreitet die Flächenversiegelung in der Stadt voran. Bestes Beispiel der 64 ha große Bebauungsplan in Heiterblick (siehe unten).

Wir haben uns den Beschluss  „Flächenverbrauch reduzieren - Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 entwickeln“ von 2022 noch einmal genauer angeschaut und Einwohneranfragen gestellt. 

Die Antwort der Stadt hat uns schockiert! 

Nettonullversiegelung bis 2030 ? Die Stadt versiegelt lieber ca. 20 ha in Heiterblick!

In der Ratsversammlung am 22.5. hat die Stadt die Aufstellung des  Bebauungsplan Nr. 482 „Stadtquartier Paunsdorfer Allee/ Permoserstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan widerspricht dem Beschluss zur „Strategie für Netto-Null-Versiegelung bis 2030 – Flächenverbrauch reduzieren" vom 14.09.2022 (VII-A-02929-NF-02), dem Landschaftsplan und der Stadtklimaanalyse. Es werden insgesamt ca. 20 ha auf der "grünen Wiese" neu versiegelt. 

Tag der biologischen Vielfalt 22. Mai 2024 vor und im Rathaus

Wir haben für den rechtskonformen und fachgerechten Vollzug des Artenschutzrechts und die Umsetzung von Landschaftsplan und Stadtklimaanalyse protestiert.

Die Initiative Stadtnatur gemeinsam mit LEIPZIG pflanzt, der LETZTEN GENERATION Leipzig und dem Ökolöwen plädierten für eine grundlegende Umkehr in der Stadtbaupolitik! BUND und NABU waren auch dabei.

Aufruf zur Kundgebung am Tag der Artenvielfalt 22.Mai 2024 

Wir fordern ein sofortiges Umsteuern in der Stadtbaupolitik und den grundsätzlichen Vorrang von Stadtgrün -  Bauen nur mit Grünerhalt.  Wir fordern die Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans und der Stadtklimaanalyse und den fachgerechten und rechtskonformen Vollzug des Artenschutzrechts bei allen Bauvorhaben in der Stadt.
 
Dafür werden wir am Tag der biologischen Vielfalt (22.5.) gemeinsam mit dem Ökolöwen, LEIPZIG pflanzt und der LETZTEN GENERATION LEIPZIG vor der Ratsversammlung um 13 Uhr und in der Pause der Ratsversammlung um 16 Uhr demonstrieren. Kommt zahlreich!

Anschließend findet von 17 Uhr bis 18 Uhr eine Naturkundliche Führung über den Wilhelm-Leuschner-Platz statt.

Bebauungsplan „Gut Kleinzschocher“ im Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebiet – ein Umweltskandal! 

 "Wir lehnen den Bebauungsplan und seine Änderung ab! Keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiet!" 

Hier unsere Pressemitteilung

Luftbild 2005

Grenzen der Schutzgebiete

Geltungsbereich Bebauungsplan

Landschaftsplan

Am 19.2. wurde fast der komplette Baumbestand auf der Grünfläche an der Johannisallee unter Umgehung des Artenschutzrechts gerodet! 

Wir fordern: Schluss mit der Vernichtung des Stadtgrüns! Schluss mit dieser Betonpolitik!

Unser Video von den Rodungen an der Johannissallee mit Pressemitteilung: 

Unsere Pressemitteilung zu den Rodungen in der Johannisallee...

Wir haben eine Anfrage nach Umweltinformations-recht bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt. Die Antwort offenbart deutliche Defizite im Verwaltungshandeln der UNB.
Wir fordern eine rechtskonforme Umsetzung des Artenschutzrechts!

Initiative Stadtnatur wehrt sich gegen weitere Zerstörung von Wald und Stadtgrün an der Max-Liebermannstraße

Völlig unter dem Radar - ohne Satzungsbeschluss und ohne jegliche Öffentlichkeitsbeteiligung – läuft gerade die Planung einer Wohnbebauung mitten im Wald an der Max-Liebermannstraße. 
Hier sollen mehr als 7.000 m² Wald gerodet werden, davon  1.800 m² nur deshalb, damit das Abstandsgebot der Bebauung von 30 m zum verbleibenden Wald eingehalten werden kann! 

 

Diese Planung widerspricht allen fachlichen, rechtlichen und politischen Vorgaben der Stadt Leipzig.

Die Zerstörung des Stadtgrüns geht auch 2024 ungebremst weiter!

Initiative Stadtnatur Leipzig stoppt flächige Baumfällungen an der Johannisallee:

Die Initiative Stadtnatur fordert nun die Ahndung der illegale Fällung des Höhlenbaumes und die Beachtung des Artenschutzrechts und der Eingriffsregelung.

Pressemitteilung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir:

Initiative Stadtnatur Leipzig stoppt flächige Baumfällungen an der
 Johannisallee

 
Die Zerstörung des Stadtgrüns geht auch 2024 ungebremst weiter!
Ein parkartiges Areal von fast einem Hektar mit lockerem Baumbestand an
der Ecke Johannisallee / Straße des 18. Oktober soll vollständig
überbaut und alle Sträucher und Bäume, darunter auch alte und höhlenreiche
Einzelbäume, gerodet werden.
 
Ines Wangemann von der Initiative Stadtnatur hatte am Sonntag den 7.
Januar zufällig festgestellt, dass auf der Fläche ein mächtiger,
gesetzlich geschützter Höhlenbaum mit einem Stammumfang von 2,70 Metern
gefällt worden war.
 
Auch Anfang der Woche wurden die Rodungen trotz offensichtlicher
Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht (insbesondere gegen den
Artenschutz) fortgesetzt. Ihre Rückfrage beim Bauleiter ergab, dass
hier die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) baut.
Laut Bauleiter sollen als Ausgleich in Mockau (d.h. weit entfernt vom
Eingriffsort) ca. 100 Bäume neu gepflanzt werden.
Eine artenschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung lag
nicht vor. Ines Wangemann von der Initiative Stadtnatur
informierte daraufhin die untere Naturschutzbehörde, die sofort einen
Rodungsstopp verhängte. Das Bauvorhaben war der unteren
Naturschutzbehörde gar nicht bekannt gemacht worden. Die erfolgte Rodung
des Höhlenbaums war demnach illegal.
 
Darüber hinaus ist auf Grund der parkartigen Struktur der Fläche von
einer für innerstädtische Bereiche recht artenreichen Tierwelt
auszugehen. Diese würde durch das Vorhaben komplett ausgelöscht. Der
Verlust von Lebensstätten von mehreren Brutvögeln und von Fledermäusen
ist ohne entsprechende Ausnahme oder Befreiung mit dem
Bundesnaturschutzgesetz unvereinbar.
 
Dieses Beispiel zeigt stellvertretend, wie schlecht es insbesondere, wenn
es um das Stadtgrün geht, um die behördeninterne Abstimmung bestellt ist
und wie eigenmächtig einige Behörden hier agieren. Offensichtlich haben
das Bauordnungsamt und das Amt für Stadtgrün und Gewässer das
LWB-Vorhaben – an der unteren Naturschutzbehörde vorbei - bereits
genehmigt und die Ersatzpflanzungen, die für den Stadtteil nichts bringen
und auch deshalb den Eingriff nicht ansatzweise ausgleichen können,
angeordnet.
 
Die Initiative Stadtnatur fordert die Ahndung der illegalen Fällung des
Höhlenbaums und eine adäquate Aufarbeitung des bereits erfolgten
Schadens für Natur und Umwelt, und zudem die Beachtung des
Artenschutzrechts und der Eingriffsregelung.
 
Axel Schmoll von der Initiative Stadtnatur:“ Es ist skandalös, dass bei
einem solchen Bauvorhaben die untere Naturschutzbehörde gar nicht
informiert war. Um die artenschutzrechtliche Betroffenheit zu
analysieren, müssen in einem ersten Schritt die Artengruppen Brutvögel
und Fledermäuse umfassend erfasst werden, und zwar über deren gesamten
Jahreszyklus.“
 
Es ist absehbar, dass gravierende artenschutzrechtliche Konflikte bei
diesem Bauvorhaben zu konstatieren sein werden.
 
Die Fläche an der Johannisallee ist im Landschaftsplan der Stadt Leipzig
als Park ausgewiesen.
Wiebke Engelsing von der Initiative Stadtnatur:“ Es kann nicht sein,
dass der Landschaftsplan ständig ignoriert wird, wenn die großen Player
der Immobilienbranche auf Kosten des wichtigen Stadtgrüns in unserer
Stadt bauen möchten. Wir müssen endlich die Anforderungen, die sich aus
der Klima- und Biodiversitätskrise ergeben, ernst nehmen.“
 
Die Initiative Stadtnatur wird die weiteren Entwicklungen an diesem
Baustandort kritisch begleiten.
 


Ein toller Erfolg: 

Die Landesdirektion Sachsen hat unsere Fachaufsichtsbeschwerde bestätigt, der Bau der Gustav-Esche-Brücken verstößt gegen Naturschutzrecht!

Wir fordern jetzt eine Sanierung des Umweltschadens, der durch die Behelfsbrücke über den Nebenarm der Nahle entstanden ist, und eine Brückensanierung der Luppebrücke ohne Behelfsbrücke und damit ohne Eingriffe in den Auwald und den Baumbestand am Haus Auensee! 
Hier lest ihr unsere Pressemitteilung und mehr über die Hintergründe der Fachaufsichtsbeschwerde!

Gartengrundstück Holbeinstraße 6a im Februar 2023 

...nach den Rodungen Ende November -  Bericht der Leipziger Internetzeitung vom 30.11.2023

Anwohner*innen dokumentieren Rodungen bei Protesten am 30.11. 

Gartengrundstück Holbeinstraße 6a im Februar 2023 

Bebauungsplan Bayerischer Bahnhof Stadtquartier Lößniger Straße - Öffentlichkeitsbeteiligung am 30.11. beendet

Wir lehnen den Entwurf des Bebauungsplans ab.
Im B-plan vorgesehen ist die Bebauung der zentralen Kalt- und Frischluftleitbahn für die Versorgung der Innenstadt und belasteter Gebiet in der Leipziger Südstadt mit Kaltluft- und Frischluft. Das geht zu Zeiten des Klimawandels gar nicht!

Darüber hinaus werden wiederum Populationen von Wechselkröten und Zauneidechsen aus der Stadt abgesiedelt!
Und es verschwinden weitere Lebensräume von wertgebenden Brutvogelarten. 
Wir teilen die Position der Grünen Liga zum Vorhaben. Hier die Stellungnahme:

Die Brache auf dem Bayerischen Bahnhof - vorher und nachher....

Brache des Bayerischen Bahnhofs aktuell

Die Grüne Stadtratsfraktion hat eine Anfrage zu "Artensterben und Klimawandel" für die Ratsversammlung gestellt - Wir antworten

Wir nehmen diese  Anfrage zum Anlass, noch einmal auf die Zerstörung von Lebensräumen  seltenener und gefährdeter Arten durch Bauvorhaben  hinzuweisen. Bauvorhaben, denen alle Stadtratsfraktionen (und auch die grüne Stadtratsfraktion) zugestimmt haben.

Wir fordern die grüne Fraktion auf, endlich mit Klima- und Biodiversitätsschutz ernst zu machen und zukünftig die Überbauung und Versiegelung von Baumbeständen und Brachen  abzulehnen. Diese Bebauungspläne sind als Hauptursache für den Artenverlust in Leipzig zu nennen.

Petitionsübergabe

wir haben nun einen Termin für die Petitionsübergabe:

wir übergeben die Petition in der Pause der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 15.11. um 16:30 im Neuen Rathaus vor dem Ratssaal (kann sich etwas nach hinten verschieben…).

Danke noch mal für Eure Unterstützung. Wir freuen uns über 6.143 Unterschriften darunter 3.576 Unterstützende aus Leipzig!

Wir erwarten den Baudezernenten Herrn Dienberg und Frau Ehms, die Vorsitzende des Petitionsausschusses, zur Übergabe der Petition. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele von euch dabei sein können.



Wir haben unser Sammelziel – das Quorum für Leipzig von 3.300 Unterzeichnenden – mit 3.554 Leipziger*innen und insgesamt 6.111 Unterstützer*innen unserer Petition zum Erhalt der Bäume und Sträucher auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz  erreicht.

Nun wollen wir den Verantwortlichen vertreten durch den Oberbürgermeister Burkhard Jung in einer öffentlichkeitswirksamen Übergabe die Petition überreichen. 

Termin folgt! 
Wir wollen mit Vielen dabei sein und unseren Protest einlegen!

Wald- und Umweltverbände sprechen sich in Positionspapier gegen Rodung von Wald für Photovoltaik auf der ehemaligen Deponie Seehausen aus!

Wir informieren die Stadträtinnen und Stadträte und die Presse darüber!

 

"Ergebnisse der Behandlung der zum Planentwurf vorgebrachten Stellungnahmen" 

Nach dem Satzungsbeschluss am 5.7. des Bebauungsplans zum Wilhelm-Leuschner-Platz trudelten die Abwägungsergebnisse des Stadtplanungsamtes zu den Stellungnahmen ein. 

Eine Farce. 

Eine echte Abwägung aller Belange sieht anders aus!

Hier unsere Pressemitteilung dazu:

Unser Video zum Beschluss des Bebauungsplans "Wilhelm-Leuschner-Platz"

Am 5.7. hat der Stadtrat den Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Platz" einschließlich der Rodung aller Bäume und Sträucher beschlossen. 
Wir werden diese Entscheidung nicht akzeptieren und werden weiter gegen diesen Bebauungsplan protestieren!

Hier unser neustes Video und die Petition!

Trotz massiver Kritik wurde der Bebauungsplan "Wilhelm-Leuschner-Platz" vom Stadtrat beschlossen.

Besonders bitter: Noch auf der Mahnwache hatte Jürgen Kasek von den GRÜNEN durch das Megafon den Demonstrierenden versprochen, er werde dem Bebauungsplan Nr. 392 nicht  zustimmen. Leider bedeutete das letztendlich dann lediglich eine Enthaltung, die im Endeffekt indirekt für den Bebauungsplan zählt.

Ganz im Gegensatz zu Ines Wangemann (Einwohnerin und Besitzerin der Läden CULTON und CULTON M), die mit ihrer Einwohneranfrage "Umgang mit dem Artenschutz in Leipzig" GRÜNEN Baubürgermeister Thomas Dienberg ordentlich zum Schwitzen brachte. Denn mit dem nun verabschiedeten Bebauungsplan geht der strukturell wertvolle über 50 bis 70 Jahre gewachsene Baum- und Strauchbestand auf dem Platz vollständig verloren und damit auch sein einmaliger Artenreichtum.
 Torsten Dienberg meinte dazu, die für den Erhalt des Baumbestandes erforderliche Verschiebung der Baulinie könne und wolle sich die Stadt nicht leisten! Dass die Stadt durch diesen Willkürakt der Rodung des kompletten Baumbestandes nicht Kosten spart, sondern zusätzliche Kosten für die Zukunft verursacht (für Klimaschutzmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Gesundheit u.a.) wird zu Lasten der Bürger*innen ausgeblendet!


Mahnwache gemeinsam mit dem NABU und den Ökolöwen

Zahlreiche Naturschützer versammelten sich mit uns gemeinsam am 5. Juli vor dem Rathaus, um für eine Änderung des Bebauungsplanes auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz, der die komplette Rodung des Baum- und Strauchbestandes vorsieht, zu demonstrieren.
Foto: Initiative Stadtnatur

LASST UNS GEMEINSAM LAUT WERDEN ZUR MAHNWACHE !

Petition gestartet

Am 05.07.2023 soll auf der Ratsversammlung der Bebauungsplan Nr. 392 für den Wilhelm-Leuschner-Platz verabschiedet werden.
Das bedeutet in Folge, alle noch vorhandene Bäume werden der Bebauung auf dem Platz weichen müssen.
Das wollen und können wir nicht hinnehmen! Lasst unsere Stimmen lauter werden mit dieser Petition!
Schon über 2800 Menschen haben unterschrieben! (Stand 11.07.23)
Foto: Initiative Stadtnatur

Zum dritten Mal stand der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau Gustav-Esche-Brücke I auf der Tagesordnung der Ratsversammlung und wieder wurde er abgesetzt. Denn noch immer liegt die Stellungnahme der LDS zu unserem Antrag auf fachaufsichtliche Prüfung der Genehmigung des Baus durch die Untere Naturschutzbehörde nicht vor. 


Die Planung verstößt gegen das Naturschutzrecht, insbesondere FFH (Fauna-Flora- Habitat)-Recht, die LDS hat bereits eine fachliche Beanstandung angekündigt!


Leipziger Stadtverwaltung gibt regionale Ziele für Natur- und Klimaschutz auf der ehemaligen Deponie Seehausen auf

Die Planung der Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Deponie Seehausen durch die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (WEV)   widerspricht der Festsetzung des Flächennutzungsplans und mehreren Stadtratsbeschlüssen, so der Ausrufung des Klimanotstandes und dem Waldmehrungsbeschluss "Lasst Bäume wachsen" vom Juli 2022, sowie dem Regionalplan Westsachsen, der für die ehemalige Deponie die Vorranggebiete "Kulturlandschaftsschutz - landschaftsprägender Höhenrücken" und "Walderhalt" festgesetzt hat. Die Stadt-Klimanalyse, die die Stadt Leipzig zur Umsetzung des Klimaschutzes im Klimanotstand erarbeitet hat, weist für die ehemalige Deponie eine hohe bis sehr hohe klimaökologische Funktion aus.

Gründe genug, um diese Planung, die man nur als Schildbürgerstreich bezeichnen kann, aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes zu stoppen! Eigentlich...

Die Landesdirektion Sachsen hat jedoch jetzt ein sogenanntes "Zielabweichungsverfahren" eingeleitet, um diese wichtigen Ziele der Regionalplanung aushebeln zu können.
Die Stadtverwaltung Leipzig hat für dieses Verfahren eine Stellungnahme verfasst, die im Stadtrat beschlossen werden soll. In der Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung für die Aufhebung der verbindlichen Ziele des Regionalplans grünes Licht. Städtische und regionale Natur- und Klimaschutzziele werden mit Füßen getreten.

Wir, die Initiative Stadtnatur, fordern die Stadträtinnen und Stadträte auf, dieser Beschlussvorlage NICHT zuzustimmen! In diesem Video erläutern wir, warum Klima- und Naturschutz in Leipzig mit dieser Planung unvereinbar sind:




Die Initiative Stadtnatur zur geplanten Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes in Leipzig - Unser Interview bei Radio Blau 

Am 18.5. wurde unser Interview bei Radio Blau zur aktuellen Situation der geplanten Bebauung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz gesendet.

Erneute Zerstörungen von Zauneidechsenlebensräumen auf dem Gelände des Bayerischen Bahnhofs -

Initiative Stadtnatur veranlasst fach- und rechtsaufsichtliche Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen.

 

Artenschutz bei Bebauungsplanung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz nicht bewältigt
Wir haken nach...


Wir haben in der Ratsversammlung am 19.4. eine weitere Anfrage zum Bebauungsplan Wilhelm-Leuschnerplatz eingebracht.
Gegenstand waren neben dem Artenschutz auch Fragen zur Eingriffsregelung und zum Landschaftsplan. Durch das Vorhaben werden Vorkommen zahlreicher Brutvogelarten in der Innenstadt ausgelöscht, der Eingriff wird nicht angemessen kompensiert, es wird behauptet, das "Landschaftsbild" sei im Planzustand viermal so wertvoll wie vorher, und der Landschaftsplan und seine Ausweisungen werden nicht beachtet.

Unerklärlich, dass eine solche Planung in Zeiten von Biodiversitätskrise und Klimakrise von der Verwaltung, insbesondere der UNB, und der Ratsversammlung gebilligt und beschlossen wird. Es fehlen umfangreiche externe Maßnahmen, einerseits um die ökologischen Leistungen des aktuellen Bestandes auszugleichen und andererseits um den außergewöhnlich artenreichen Brutbestand in Leipzig zu erhalten.

Wir halten den Bebauungsplan nicht für rechtskonform. Es ist die komplette Fällung des Baumbestandes und die Zerstörung aller Gebüsche und Ruderalfluren geplant. Er verstößt gegen das Artenschutzrecht. Die Bebauung bzw. auch die Bauvorbereitung (Rodungen, die zum Teil schon vor der Genehmigung stattgefunden haben) zerstören Lebensstätten von artenschutzrelevanten Brutvögeln und Fledermäusen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Im Artenschutzfachbeitrag wurde mit dem möglichen Ausweichen der Arten argumentiert, außerdem werden Nist- und Fledermauskästen aufgehängt. Leider entsprechen diese geplanten Maßnahmen nicht den Lebensraumansprüchen der betroffenen Arten. Auch das vorgesehene sogenannte Animal Aided Design kommt nur für Arten mit geringen Ansprüchen in Frage, die in den geplanten Betonsilos mit Unterstützung durch das AAD noch Lebensräume finden sollen. Absehbar sind die vollständigen Verluste zum Beispiel von Grünspecht, Gelbspötter, Dorngrasmücke und Nachtigall, deren Lebensraumansprüche zukünftig auf dem Platz nicht mehr gegeben sind.

Es liegt eine ablehnende Stellungnahme zum Artenschutzfachbeitrag der Unteren Naturschutzbehörde von 2019 vor. Die Untere Naturschutzbehörde hat angemerkt, dass entgegen der Argumentation des Artenschutzfachbeitrags die betroffenen Arten nicht ausweichen können.
In der Antwort auf unsere Anfrage wird behauptet, da ein Artenschutzfachbeitrag vorliege, sei nicht von Konflikten auszugehen.
Wir fragen in der Ratsversammlung nach.
Falls die Untere Naturschutzbehörde tatsächlich ihre Stellungnahme zurückgezogen hat, fordern wir eine umfangreiche fachliche Nachbesserung der vorgelegten Gutachten.
Hier unser Video zur Ratsversammlung:



Die Bäume am Wilhelm-Leuschner-Platz mahnen !

Auch in der Ratsversammlung am 19.4. wurde die Beschlussvorlage für die Gustav-Esche-Brücke abgesetzt.




Der für die Ratsversammlung am 15.3. ursprünglich vorgesehene Finanzierungsbeschluss zur Gustav-Esche-Brücke I wurde abgesetzt!

Links dazu der Post des umweltpolitischen Sprechers der Grünen Stadtratsfraktion



Behelfsbrücken durch den Auwald mit erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes "Leipziger Auensystem"

Am 15.3. wird in der Ratsversammlung über die Finanzierung der Brückenerneuerung Gustav-Esche-Straße I (Brücke über die Neue Luppe) entschieden.
Wir fordern die Stadträt*innen auf, die Finanzierung wegen des Verstoßes gegen FFH-Recht und eine fehlende Alternativenprüfung 
abzulehnen. 
Lesen Sie mehr.....


Bückenerneuerung an der Gustav-Esche-Straße mit Behelfsbrücken durch das FFH-Gebiet "Leipziger Auensystem"

Verstöße gegen FFH-Recht und nachhaltige Mobilität

Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes durch geplante Rodungen im geschützten Eichen-Hainbuchenwald

Weitere 51 Bäume sollen außerhalb des Waldes am Haus Auensee gerodet werden.

Dieser Eschenahorn-Bestand soll als Ausgleichsmaßnahme für eine Neupflanzung komplett gerodet werden.

Diese Ausgleichsmaßnahme verstößt gegen das Artenschutzrecht


Freitag (3.3) auf dem Klimastreik - 

wir waren als Initiative Stadtnatur dabei!

Wir protestieren gegen die Zerstörung der klimaaktiven und klimarelevanten Flächen in Leipzig! 

Wir brauchen diese Flächen der Frischluft- und Kaltluftentwicklung mehr denn je!

Fortsetzung des Kahlschlags auf dem Leuschnerplatz 


Wir protestieren gegen die Naturzerstörung mitten in Leipzig!

Hier unser aktuelles Video von der Mahnwache zu den widerrechtlichen Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz.

Auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz wurde heute die ersatzlose Zerstörung des Lebensraums von 17 Vogelarten und vielen weiteren Arten weitergeführt.
Wir protestieren gegen diesen Kahlschlag, der zusätzlich Aufheizung und Dürre in der Innenstadt verursacht.

Reminder: Die Stadt Leipzig ist "baumstarke Stadt" und "Kommune der biologischen Vielfalt" und befindet sich seit 2019 im Klimanotstand!

Mahnwache gegen Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz

Montag 27.2.2023 ab 8 Uhr
Treffpunkt: Wilhelm-Leuschner-Platz / Markthallenstraße

Obwohl der Bebauungsplan für den Wilhelm-Leuschner-Platz noch gar nicht genehmigt wurde, werden ab Montag weitere 28  Bäume und 23 m Heckenstrukturen auf dem Platz gerodet, darunter zahlreiche alte Bäume, u.a. Kastanien und Spitzahorn. Es werden Tatsachen geschaffen, 

obwohl gerade für den Leuschnerplatz auch ganz andere Lösungen denkbar wären, nämlich Bebauung und Baumerhalt. 
Der NABU ruft gegen die vorgezogenen Fällungen zur Mahnwache auf. Wir haben die Seite hier verlinkt.

Aktueller Artikel zur Deponie Seehausen in der Naturschutzinitiative

Auf der Deponie Seehausen soll Wald und artenreiches Offenland durch eine Photovoltaikanlage überbaut werden.


Dazu haben wir einen Artikel in der Ausgabe 1/2023 der Naturschutzinitiative veröffentlicht.

Presseberichte

Die geplante Inanspruchnahme der Brachen am Wilhelm-Leuschner-Platz und an der Bremer Straße werden nun auch in der Presse diskutiert

Die Leipziger Volkzeitung berichtete am 10. Februar

Unsere Rede am 9.2. in der Ratsversammlung im Rahmen der Beantwortung der Einwohner*innenfragen

Wir wurden als  Einwohner*innen aufgefordert, uns auf Fragen zu beschränken. Wir halten es für wichtig, auch Inhalte mitzuliefern.  Daher hier noch die Rede zur Bremer Straße, die wir leider nicht vollständig vortragen konnten....

Unsere Anfragen in der Ratsversammlung am 9.2.

Wir haben die Einwohner*innenanfrage mit den Anfragen zum Wilhelm-Leuschnerplatz und zur Bremer Straße in einem Video ausgewertet.  (Mehr Infos zu unserer PM, den Anfragen usw. unten auf dieser Seite)

Nun ist auch die Antwort der Verwaltung auf die Anfragen zu den widerrechtlichen Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz im Ratsinformationssystem einzusehen... 

Wir werden Donnerstag den 9.2.2023 ab 16 Uhr in der Ratsversammlung dazu Stellung nehmen (mehr zu den Rodungen unten auf dieser Seite).

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Wir erweitern unseren Antrag auf fachaufsichtliche Prüfung des Verwaltungshandelns der Unteren Behörden der Stadt im Zusammenhang mit den Brückenerneuerungen an der Gustav-Eschestraße.

Die für dieses Vorhaben vorgesehenen Baustraßen durch den Auwald führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes. Die Rodungen des über 100 jährigen Waldbestandes werden vom Gutachterbüro als bauzeitlich und daher "vorübergehend"  bezeichnet und wurden für das erste Brückenbauwerk (Gustav-Esche-Brücke II) bereits genehmigt.  Als Ausgleichsmaßnahme soll dieser Wald gerodet werden (Eschen-Ahorn-Bestand - siehe Foto) und durch Stieleichen ersetzt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vorprogrammiert.
Den ursprünglichen Antrag  (Fachaufsichtliche Prüfung von Fällungen im Auenwald) vom 2.10.2022 findet ihr  weiter unten.

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Inzwischen liegt eine Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Bremer Straße vor. Wir werden am 9.2. in der Ratsversammlung dazu Stellung beziehen.

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In ihrer Antwort auf die Anfrage zu den Rodungen an der Bremer Straße  (siehe unten) hat die Stadt zugegeben, dass die Untere Naturschutzbehörde über die Rodungen nicht informiert wurde und keine Abstimmungen erfolgt sind. Durch die Naturschutzbehörde wird derzeit die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der Erlass einer Wiederherstellungsanordnung gegen den Verursacher der Rodungsmaßnahmen "geprüft". Ob dieses tatsächlich eingeleitet wird ist also offen!
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass "zunächst nur" 6,3 ha der ursprünglich geplanten 14,3 ha bebaut werden sollen. Die restliche (jetzt schon hochwertige und schutzwürdige Fläche) soll für  "eine grünplanerische Aufwertung zur Schaffung von Ersatzlebensräumen" genutzt werden. Wir befürchten die Zerstörung von Lebensräumen durch diese "Gestaltungsmaßnahmen".
Bezüglich der Kritik an der Planung und Überbauung wird wieder einmal auf das Bebauungsplanverfahren hingewiesen und die dortige Berücksichtigung aller Belange. Leider ist die traurige Erfahrung, dass dieses Belange in den B-Planverfahren nicht berücksichtigt werden und sich hinter schönen grünen Formulierungen leider nur Flächeninanspruchnahme und Zerstörung von Lebensräumen verbergen.
Hier wird sogar behauptet, dass auf den 6,3 ha mit Wohnbebauung und Schulneubau eine "möglichst hohe Kaltluftproduktivität erhalten bleibt". Wie dieses Kunststück gelingen soll, bleibt ungeklärt.
 
Des Weiteren erklärt die Stadt: "Weitere klimaökologisch relevante Themen werden im Planungsprozess u.a. über im Bebauungsplan/städtebaulichen Vertrag zu sichernde Maßnahmen zum Grünerhalt oder Grünentwicklung im Sinne der Klimaanpassung und Schaffung von Strukturen für die dort vorgefundenen Tierarten berücksichtigt." Es tut uns furchtbar leid, aber das reicht nicht. Zu unkonkret und zu schlecht sind die Erfahrungen aus den Bebauungsplanverfahren der letzten Jahre.

Unsere Pressemitteilung zu widerrechtlichen Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz und an der Bremer Straße

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MIT DER KETTENSÄGE ABGEWOGEN? 

RODUNGSMAßNAHMEN VERNICHTEN WERTVOLLEN LEBENSRAUM FÜR TIERE UND PFLANZEN!


DIE INITIATIVE STADTNATUR WENDET SICH GEGEN DIE WEITERE ZERSTÖRUNG DES
STADTGRÜNS!


25. Januar 2023: Wieder einmal werden auf dem Bebauungsplangebiet des
Wilhelm-Leuschner-Platzes vorzeitig Bäume gefällt, ein weiterer
Versuch, mit der Kettensäge vollendete Tatsachen zu schaffen. Vor
Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, vor dem Ratsbeschluss
zum Bebauungsplan und wiederum ohne Berücksichtigung des gesetzlichen
Artenschutzes. Nur durch das entschlossene Eingreifen von Bürgerinnen,
des amtlichen Baumschutzes und der Polizei konnten die Rodungen gestoppt
werden.

Bereits zwei Jahre zuvor, am 21.01.2021 war ein alter Baum- und
Heckenbestand auf einem Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes vernichtet
worden. Damals lag zwar eine Genehmigung des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer vor, nicht aber eine artenschutzrechtliche Genehmigung.

Ebenfalls vorzeitig gerodet wurde im Januar 2023 in der Bremer Straße
innerhalb eines noch nicht genehmigten Bebauungsplangebietes. Hier
besteht zwar ein Aufstellungsbeschluss, die Bebauungsplanung ist jedoch
noch nicht einmal in der Öffentlichkeitsbeteiligung und schon wird zum
wiederholten Mal gefällt. Diese umfangreichen Fällungen werden von der
Behörde geduldet, da sie nicht unter die Baumschutzsatzung fallen.
Ignoriert wird jedoch der gesetzliche Artenschutz, da Lebensräume
geschützter Arten zerstört werden.

„Diese Lebensstätten sind unabhängig von Baumschutzsatzung oder der
Gehölzschutzzeit stets geschützt - eine Zerstörung bedarf der
Ausnahme oder einer Befreiung, in der Regel verbunden mit
artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Beides ist nach den
vorliegenden Informationen nicht gegeben. Auch wenn Bußgeldverfahren
durchgeführt werden - der entstandene Schaden wird dadurch nicht
wiederhergestellt.", erläutert Axel Schmoll von der Initiative
Stadtnatur.

„Dieser Trend des ersatzlosen Lebensraumverlustes ist leider
symptomatisch für die „Kommune der biologischen Vielfalt", die ihre
eigenen Zielsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes INSEK,
des Klimanotstandsbeschlusses und auch weiterer Stadtratsbeschlüsse
nicht beachtet", bekräftigt Wiebke Engelsing von der Initiative
Stadtnatur.

Umweltverbände wie der BUND Leipzig, der Ökolöwe Leipzig und NABU
Leipzig mahnen dies seit langem an. Der NABU hat seit 2016 ganze 400
Areale dokumentiert, in denen Lebensräume für Tiere und Pflanzen
vernichtet wurden, ohne entsprechend räumlich-funktionalen Ausgleich zu
schaffen.

Der Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz" ist derzeit in der
Abwägungsphase. Von der Stadt selbst heißt es dazu: „... Das
Abwägungsgebot ist eine wesentliche Verpflichtung für die Aufstellung
der Bauleitpläne", dabei "sind die öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen". Grit Müller von
der Initiative Stadtnatur stellt fest: „Der Stadt indes scheint das
Ergebnis dieser Abwägung schon bekannt zu sein - warum sonst werden mit
der Kettensäge Tatsachen für eine Bebauung des Areals geschaffen? An
einer wie vom Gesetz geforderten gerechten Abwägung hat die Stadt
augenscheinlich kein Interesse."

Stattdessen startete die Stadtverwaltung jüngst eine Umfrage zur
Gestaltung einer asphaltierten Freifläche auf dem
Wilhelm-Leuschner-Platz - ein Ablenkungsmanöver?

In der nächsten Ratsversammlung werden wir als Initiative Stadtnatur im
Rahmen der Einwohner*Innenanfrage unser Fragerecht wahrnehmen. Wir
appellieren an die dem Umwelt- und Klimaschutz zugewandten Fraktionen,
sich aktiv an der zu führenden Debatte zu beteiligen und Position zu
beziehen.

INITIATIVE STADTNATUR 

Illegale, nicht genehmigte Fällungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz am 25.1.23 wurden polizeilich gestoppt

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Am 25. Januar wurden auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz  Rodungen von Sträuchern und Fällungen durch Anwohner*innen beobachtet (im Umfeld des zukünftigen Naturkundemuseums).
Rückfragen beim Amt für Stadtgrün und Gewässer ergaben, dass keine Genehmigung für diese Arbeiten vorlag. Die Rodungen konnten polizeilich gestoppt werden.
Für den Wilhelm-Leuschner-Platz liegt noch kein Bebauungsplan vor.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief erst im letzten Jahr. Dieses Jahr und zeitnah ist mit der Beschlussvorlage in der Ratsversammlung zu rechnen.
Wir protestieren gegen diese klima- und biodiversitätsfeindliche Planung mitten in Leipzig!

Einwohner*innenanfrage zum Wilhelm-Leuschnerplatz für die nächste Ratsversammlung am 9. Februar ab 16 Uhr

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Für den WLP wird in Kürze im Stadtrat der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefällt.
Der Entwurf zum Bebauungsplan, der im vergangenen Jahr in der Öffentlichkeitsbeteiligung war und stark umstritten ist, sieht die Rodung sämtlicher Bäume auf dem Platz vor. Dies betrifft selbst den Altbaumbestand im Umfeld des zukünftigen Naturkundemuseums, obwohl gerade hier Naturkunde Gegenstand von Ausstellungen und Forschung sein soll.
Nun wird die im Bebauungsplan vorgesehene Freifläche (bisher
asphaltiert) im Rahmen einer Bürgerbeteiligung zur Disposition gestellt ("Was wünschen Sie sich auf der Freifläche auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz?"), obwohl hier die Eingriffe, die auf dem restlichen WLP (wie z.B. die Rodung sämtlicher Sträucher und Bäume) vorgesehen sind, kompensiert werden müssen. Und diese Flächen reichen noch bei Weitem nicht aus, es werden zusätzlich umfangreiche externe Kompensationsmaßnahmen z.B. für Arten wie Dorngrasmücke, Gelbspötter, Nachtigall und Grünspecht benötigt, für die zukünftig in jedem Fall kein geeigneter Lebensraum mehr auf dem Leuschnerplatz und im Umfeld herzustellen ist.


1. Wie kann es sein, dass angesichts von Hitze und Dürre der gesamte Baumbestand auf dem WLP mitten in der Innenstadt gerodet wird, obwohl klar ist, dass dies zu massiven Aufheizungen führt und dem Klimaschutzprogramm, der Klimaschutzuntersuchung, dem INSEK 2030, dem Masterplan Grün, der Biotopverbundplanung und dem Landschaftsplan widerspricht?

2. Wo befinden sich die artenschutzrechtlich erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im Umfeld des Leuschnerplatzes zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände und zur Kompensation der Eingriffe in Kraut-,
Strauch- und Baumbestand?

3. Wie kann es sein, dass in der Stadt der biologischen Vielfalt (Titel, den Leipzig trägt) alle Lebensräume der 17 auf dem WLP vorkommenden Brutvogelarten planiert werden, obwohl eine vergleichbare Artenvielfalt selbst in Leipzigs Parks selten erreicht wird und auf dem neu bebauten WLP selbst mit AAD nicht zu erhalten ist- perspektivisch ist im günstigsten Fall mit Haussperling und Hausrotschwanz zu rechnen?

Einwohner*innenanfrage Bremerstraße für die nächste Ratsversammlung am 9. Februar ab 16 Uhr

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An der Bremer Straße werden zurzeit umfangreiche Rodungen von Gehölzbeständen durchgeführt. Sie wurden beobachtet und dokumentiert.
Der Bereich liegt innerhalb des Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans „Stadtquartier östlich Bremer Straße“.
Es gibt hier zwar einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan,jedoch keinen Artenschutzfachbeitrag, keine ordentliche
Öffentlichkeitsbeteiligung und keinen Satzungsbeschluss.

Mitarbeiter/-innen des NABU haben auf dem Gelände eine hohe Artenvielfalt nachgewiesen, u.a. zahlreiche gefährdete und ökologisch
anspruchsvolle Brutvogelarten.

Rettet die Bremer Stadtmusikanten! - NABU Leipzig: https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/bremer-stra%C3%9Fe/

Die Rodungen betreffen zahlreiche festgestellte Brutvogelreviere (u.a. Neuntöter, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Schwarzkehlchen).

Es ist davon auszugehen, dass Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt und zerstört wurden. Es liegen offensichtlich keine Grundlagen für
artenschutzrechtliche Genehmigungen dieser Eingriffe vor. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht erfolgt.

 

Die konkreten Fragen:

1) Die gerodeten Gehölzbestände sind wichtige und regelmäßig genutzte, essenzielle Habitatbestandteile mehrerer Brutvogelreviere, die artenschutzrechtlich
als geschützte Fortpflanzungsstätten i.S. des § 44 BNatSchG zu betrachten sind. Wurde die Untere Naturschutzbehörde von den Rodungen im Vorfeld informiert oder
waren die Rodungen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt?

2) Es ist offensichtlich, dass aufgrund der Verluste regelmäßig besetzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG
eingetreten sind. Hinsichtlich des Neuntöters kann auch ein Umweltschaden gemäß § 19 BNatSchG vorliegen (Art des Anhangs I Vogelschutz-RL). Wie wird jetzt mit den offensichtlich erfolgten artenschutzrechtlichen Verstößen umgegangen?

3) Derzeit laufen Planungen, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Nördliche Rietzschke" neu auszuweisen und gegenüber der derzeitigen Gebietskulisse
(aus DDR-Zeiten) deutlich zu erweitern. Der betroffene Bereich gehört zum potenziellen Erweiterungsbereich für das LSG. Wurde dieser Sachverhalt sowie die
artenschutzfachliche und klimaökologische Wertigkeit der Fläche bei der Auswahl dieser Fläche für eine Bebauung auch unter dem Aspekt des
ausgerufenen Klimanotstandes und der Biodiversitätskrise (Leipzig als "Kommune für biologische Vielfalt") berücksichtigt? Wenn nein warum nicht?

 

Wilhelm-Leuschnerplatz - Verbundpflaster statt Naturdenkmal?

Auf dem Wilhelm-Leuschnerplatz sollen laut Stadt Leipzig die Bagger demnächst rollen und sämtliches Grün durch Beton ersetzen. Jetzt hat der Denkmalschutz durch den Schutz des Verbundpflasters vor dem Naturkundemuseum den Baufortschritt erst mal gestoppt. Wir sind empört, dass Verbundpflaster geschützt wird, der Baumbestand aber durch das Amt für Umweltschutz geopfert wird. Direkt am Naturkundemuseum steht ein riesiger Silberahorn - der NABU hat die Unterschutzstellung als Naturdenkmal beantragt. Das Amt für Umweltschutz sieht keine Schutzbedürftigkeit trotz drohender Rodung. 

Bauboom auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz

Mit Hilfe des Bebauungsplans, der 2022 der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen wurde,  könnten alle Bäume auf dem innenstadtprägenden Wilhelm-Leuschnerplatz gerodet werden. Obwohl die Abwägung der Belange und die Auswertung der umfangreichen ablehnenden und kritischen Stellungnahmen der Bürger*innen und Verbände noch nicht abgeschlossen und der Bebauungsplan noch nicht durch die Ratsversammlung beschlossen wurde kündigt die Stadt bereits die Bauarbeiten für 2023 an.

Fachaufsichtliche Prüfung der Fällungen im Auwald

Fällungen an der Gustav-Eschestraße - im Leipziger Auwald - widersprechen dem FFH-Recht. Wir haben eine fachaufsichtliche Prüfung durch die Landesdirektion beantragt

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Hier die Hintergründe in unserer Pressemitteilung

Deponie Seehausen - Einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet

Die Deponie Seehausen ist ein Hotspot der biologischen Vielfalt, hier soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen.

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Wir haben für die Deponie Seehausen einen Antrag auf Einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet gestellt. Hier lesen...

Unsere Stellungnahme Deponie Seehausen

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unsere Stellungnahme:
Wir lehnen das Projekt Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Deponie Seehausen ab, es verstößt gegen die raumordnerischen Ziele des Regionalplans Westsachsen, gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplans, gegen die Vorgaben des Landschaftsplans, der Stadtklimauntersuchung, der Biotopverbundplanung und des Masterplans Grün und gegen das naturschutz- und das Artenschutzrecht. Zudem steht das Vorhaben im Widerspruch zur Prüfung einer einstweiligen Sicherstellung der Deponie und ihrer Umgebung als Naturschutzgebiet. Wir monieren außerdem die Unvollständigkeit der Unterlagen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bereit gestellt werden, es fehlen alle wichtigen Gutachten der Umweltplanung, auf deren Grundlage die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt fachlich fundiert beurteilt werden können. Sowohl die Konflikte bezüglich des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG als auch die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und alle Kartierungen fehlen. Für eine Beurteilung insbesondere der hier sehr zentralen Umweltbelange ist das Abwägungsmaterial vollständig bereit zu stellen, da bekanntermaßen gerade im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Weichen für das Vorhaben gestellt werden! Die Öffentlichkeitsbeteiligung in § 3 Abs. 1 BauGB dient dazu, in einem frühen Verfahrensstadium die relevanten Belange möglichst umfassend zu sammeln und damit eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Stadt nach § 1 Abs. 7 BauGB zu ermöglichen. Auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 3 BauGB zu sehen, der die 1 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Stadt im Verfahren verpflichtet, das maßgebliche Abwägungsmaterial vollständig zu ermitteln und zu bewerten. Damit genügt die Öffentlichkeitsbeteiligung in dieser Form nicht den Anforderungen des Baugesetzbuches. Dies ist insbesondere besonders schwerwiegend vor dem Hintergrund des Anliegens einer einstweiligen Sicherstellung, die aktuell von dem Amt für Umweltschutz geprüft wird (siehe Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Initiative Stadtnatur). Bei einem laufenden Prüfung bezüglich einer Unterschutzstellung, kann parallel nicht ein dazu konträres Bauprojekt voran getrieben werden. Im Vorfeld der Planung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist eine Standorteignungsprüfung vorzunehmen. Hierfür bietet das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) eine gute Grundlage und Anleitung. https://www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/KNE_Kriterienkatalog-zurnaturvertraeglichen-Standortsteuerung-PV-Freiflaechenanlagen.pdf Gemäß Standorteignungsprüfung werden neben Schutzgebieten und Wäldern als Tabuflächen für Photovoltaik folgende auf die Deponie zutreffende Kriterien benannt: „Fortpflanzungs-, Ruhestätten und essenzielle Rastflächen streng geschützter Arten“, „Brutgebiete störungsempfindlicher Wiesenarten“, „Flächen für den Biotopverbund bzw. ökologische Korridore“, „schutzwürdige Flächen“ und „Fundorte besonders oder streng geschützter Arten nach Bundesnaturschutzgesetz der Bundesartenschutzverordnung sowie der Roten Liste“ Tabuflächen für die Photovoltaiknutzung. Damit ist in unserem konkreten Fall eine Eignung der ehemaligen Deponie nicht nur im Bereich des Waldes, sondern auch im Bereich der offenen Flächen für die geplante Photovoltaikanlage nicht gegeben. Darüber hinaus widerspricht die Planung den Vorgaben der übergeordneten Planungen, die sich die Stadt selbst gegeben hat, sowie der Regionalplanung. Höchste Priorität hat in Zeiten des Klimanotstands die Stadtklimauntersuchung (2021), die folgende Festlegungen enthält: Die Fläche weist eine sehr hohe Schutzwürdigkeit als Kaltluftentstehungsgebiet und Fläche für den Kaltluftabfluss insbesondere auf Grund der Nähe zu Belastungsgebieten auf. Schutz und Erhalt haben eine sehr hohe Priorität, die Flächen sind von einer Bebauung frei zu halten. Es ist durch die Freiflächenphotovoltaikanlage mit einem deutlichen Anstieg der Temperaturen vor Ort und im Umfeld der Deponie zu rechnen (mindestens 4 Grad Celsius). Dies ergibt sich aus den Erhebungen der Stadtklimauntersuchung. Laut Stadtklimauntersuchung werden gemäß einer Simulation an einem warmen Tag (21.6.) im Auwald Temperaturen von 28,18 Grad, im Waldbereich der ehemaligen Deponie von 30,29 Grad Celsius, im Grünlandbereich der Deponie von 32,05 und im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlage Breitenfeld-Ost ca. 36,13 Grad Celsius erreicht. Während von der Deponie Seehausen zum Teil eine hohe und sehr hohe nächtliche Kaltluftlieferung ausgeht (Stadtklimauntersuchung), besteht im Bereich der Freiflächensolaranlage in Breitenfeld-Ost ein mäßiger bis hoher Wärmeinseleffekt. Die lokalklimatische Situation auf der Deponie würde sich durch die Photovoltaikanlage deutlich negativ entwickeln, es entfallen Kaltluftlieferungen in einem extrem belasteten Umfeld (sehr hohe Ausgleichsfunktion) und es entsteht eine neue Wärmeinsel. Diese deutliche lokalklimatische Belastung im Umfeld der Deponie durch das Vorhaben ist ein weiteres Argument dafür, stattdessen die mehreren Hundert Hektar versiegelter Flächen im Umfeld für Photovoltaik zu nutzen, die bisher noch gar nicht oder kaum mit PV-Modulen belegt sind. Im verbindlichen Flächennutzungsplan und im Landschaftsplan der Stadt Leipzig ist die Fläche als Grünfläche festgesetzt. Es ist ein Änderungsverfahren des FNPs erforderlich. Änderungsverfahren, die eine Verschlechterung der klimatischen Situation (Inanspruchnahme klimarelevanter Flächen) vorsehen, sind angesichts des Klimanotstands tabu. Ebenso stehen die Festsetzungen des Regionalplans Westsachsen im Widerspruch zum Vorhaben. Der Regionalplan 2021 setzt für die ehemalige Deponie Vorranggebiete für den „Schutz des 2 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorhandenen Waldes" und "Kulturlandschaftsschutz – landschaftsprägende Kuppe“ fest. Von der Planung der Photovoltaikanlage wären 6,5 ha Wald durch Rodung betroffen. Nur durch ein Zielabweichungsverfahren kann von diesen grundsätzlich bindenden Zielen der Raumordnung ausnahmsweise abgewichen werden. Die Deponie ist außerdem Bestandteil der Biotopverbundplanung und des Masterplans Grün, sie ist als vielfältiges und artenreiches Biotopmosaik ein wesentlicher Trittstein und Bestandteil im Biotopverbund im Leipziger Norden. Da durch das Vorhaben zahlreiche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden, insbesondere die Zerstörung und Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten heimischer gefährdeter und äußerst seltener Brutvögel der offenen und halboffenen Landschaften, die durch die PV-Anlagen vergrämt werden, ist eine Ausnahmeprüfung gemäß § 45 BNatSchG erforderlich (siehe einschlägige Literatur zum Thema auch KNE - Grundlagenliteratur beachten!! (https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/). Auch, wenn einzelne (sehr wenige) Arten noch auf PV-Anlagen (vorübergehend oder seltener auch dauerhaft) brüten können, sind die Bestandszahlen bei allen Arten nach Bebauung mit PV deutlich geringer. Demzufolge sind Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG einschlägig und die Voraussetzungen einer Ausnahme zu prüfen. Das überwiegende öffentliche Interesse für die Erneuerbaren Energieträger wurde in diesem Jahr durch die diesjährigen Gesetzesnovellierungen (EEG, BNatSchG) eingeführt. Darüber hinaus darf eine Ausnahme aber nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Vor dem Hintergrund nicht umgesetzter bestehender Alternativen für das Vorhaben (Dächer stadteigener Immobilien - weniger als 50 von knapp 2.500 städtischen Immobilien sind erst mit PV bedeckt, Dächer von Gewerbe- und Industriegebieten auf über 3.000 ha stehen zur Verfügung, Parkplätze in Größenordnungen) sind zumutbare Alternativen gegeben. Das LfULG informiert zudem gerade über die Förderung von Agriphotovoltaik. 30 % der Stadtflächen sind Agrarflächen, laut Fraunhofer Institut sind im Durchschnitt lediglich 4 % der Ackerflächen für den bundesdeutschen Bedarf erforderlich. Außerdem ist es nicht möglich im näheren Umfeld bzw. grundsätzlich, entsprechende Maßnahmen für die vielen betroffenen Arten offener und halboffener Flächen zu finden, die gewährleisten, dass der Erhaltungszustand der Populationen dieser Arten sich nicht verschlechtert (großflächige Extensivierungsmaßnahmen und naturnahe Landschaftsgestaltung). Damit ist das Vorhaben mit dem besonderen Artenschutzrecht nach §§ 44 BNatSchG nicht vereinbar! Hinzu kommt die nicht rechtskonforme bzw. im Widerspruch zu allen Klimaschutzprogrammen stehende Inanspruchnahme von Wald angesichts erforderlicher Waldmehrung und Klimakrise. Die Inanspruchnahme von Wald und den offenen- und halboffenen Flächen wird kurzfristig zum Anstieg der lokalen Temperaturen unmittelbar vor Ort, aber auch in der unmittelbaren Umgebung führen, die stark belastet ist (Industrie- und Gewerbe, Autobahn u.a.) und für die die Deponie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet dient. 3 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung In der Begründung ist ein Luftbild (Quelle Stadt Leipzig, links) abgebildet, das den Eindruck hinterlässt, dass an der Ostböschung der Deponie quasi kein Wald vorhanden ist (veraltetes oder manipuliertes Luftbild?). Wir stellen daher mit der Stellungnahme ein Luftbild mit einem Auszug aus Googlemaps zur Verfügung, in dem der Waldbestand bereits gut sichtbar ist, auch, wenn es sich hier auch um ein älteres Bild von ca. 2018 handelt. Leider entsteht hier wiederum der Eindruck einer manipulativen und suggestiven Informationspolitik. Das ist sehr ärgerlich! Die bisher präsentierte Gegenüberstellung von PV-Anlage und Wald bezüglich der CO2-Bindung ist grob fehlerhaft. Eine PV-Anlage hat umfängliche Treibhausgase verursacht (Ressourcenabbau, Herstellung der Module, Transport aus China), sie ist nur im Vergleich mit fossilen Energieträgern besser zu stellen, nicht aber gegenüber Wald, der mit zunehmendem Alter auch zunehmend CO2 bindet. Hinzu kommen die vielen weiteren sogenannten Ökosystemleistungen des Waldes (Kühlung, Erholung, Regulation im Wasserhaushalt, Bodenschutz, Arten- und Biotopschutz, biologische Vielfalt u.a.), die in der vorliegenden Unterlage nicht angemessen gewürdigt werden. Die in der Begründung genannten Vorteile der Inanspruchnahme der Deponie sind unzutreffend. Gemäß Standorteignungsprüfung der KNE (siehe oben) ist der Standort auf Grund seiner Ausprägung insbesondere der Lebensraumausstattung und der Vorkommen geschützter und gefährdeter Arten nicht für die PV-Nutzung geeignet. Auf Seite 8 der Begründung werden unzutreffende Eignungskriterien des Standorts für Photovoltaik genannt. Es ist z.B. nicht geklärt, ob die Nähe zum Umspannwerk einen Standortvorteil darstellt. In einer 4 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aktuellen Anfrage vom 12.10.2022 werden die Probleme thematisiert: Der Anschluss des 110 kV-Umspannwerks der Envia an das Netz der Stadtwerke ist voraussichtlich mit erheblichem finanziellen und technischen Aufwand verbunden. Aus dem Einspeiseverhalten bei Direktanbindung vor Ort ergeben sich technische Probleme und Gewinnnachteile, Groß-PV-Anlagen ohne Stromspeicher verursachen enorme Lastwechselvorgänge im nachgeschalteten Mittel- und Niederspannungsnetz, die in der vorliegenden Planung, Beurteilung und Begründung nicht berücksichtigt werden. Die in der Begründung zum Bebauungsplan behauptete geplante Elektrolyse, also die Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mittels elektrischen Stroms und die Herstellung „grünen Wasserstoffs“, ist laut Auskunft der Stadt und der Stadtwerke im Ortschaftsrat Seehausen nicht geplant. Dass es ein Vorteil sein soll, mit der Inanspruchnahme naturschutzwürdiger Flächen andere naturschutzwürdige Flächen zu schonen, ist geradezu ein Schildbürgerargument, ebenso die Flächenkombination durch teilweisen Walderhalt, artenschutzrechtliche Maßnahmen und Photovoltaik. Diese Nutzungskombination von Naturschutz und Photovoltaik ist auf dieser Fläche ohne enorme Verluste an biologischer Vielfalt und Biodiversität und ohne Verluste an bestehenden Klimaleistungen der vorhandenen Vegetation nicht möglich Es wird in der Begründung festgestellt, es ergäbe sich "ein städtebauliches Erfordernis aus der notwendigen Berücksichtigung natur- und artenschutzfachlicher Belange." Dies ergibt sich allerdings nicht, da der Flächennutzungsplan eine Grünfläche vorsieht! Umweltschäden gemäß § 19 BNatSchG durch das Vorhaben durch Verstöße gegen das Artenschutzrecht sind vorprogrammiert und liegen auf der Hand. Der Bebauungsplan widerspricht außerdem den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, an das Landschaftsbild und an die Belange des Umweltschutzes (einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege), die hier als Ziele der Planung benannt werden. Es werden damit Ziele der Planung aufgestellt, die nur durch den Erhalt der Deponie und ihrer Umgebung und durch eine natürliche Entwicklung umzusetzen sind, die aber in Verbindung mit der Photovoltaikanlage nicht nur einen Zielkonflikt zur Raumordnung der Regionalplanung Westsachsen auslösen. Auch das folgende aufgestellte Ziel der Planung wird durch die Planung verhindert bzw. nicht umsetzbar und nicht erreichbar: "Die geplante Anlage ist unter Würdigung des landschaftsprägenden Höhenrückens in die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild zu integrieren. Dabei ist ggf. der Verlust an Waldflächen zu berücksichtigen." Diese Formulierungen sind nicht geeignet, die tatsächlichen Folgen und Auswirkungen des Vorhabens darzulegen. Es werden inhaltlich nicht unterlegte Behauptungen eines möglichen Ausgleichs der negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild direkt vor Ort aufgestellt. Es liegt auf der Hand, dass die weithin sichtbare Deponie zukünftig das Bild einer technisch überprägten Landschaft innehat. Die Begründung bleibt völlig im abstrakten und allgemeinen, behauptet, ohne Erläuterungen, eine "angemessene" Berücksichtigung ökologischer, umwelt- und naturschutzrechtlicher Belange und erklärt nicht, wie dieses Kunststück umgesetzt werden soll, wie auf naturschutzwürdigen Flächen mit einer seltenen Artengemeinschaft halboffener und offener Landschaften und einem Biotopmosaik mit zusammenhängenden Waldflächen eine Nutzung mit Freiflächenphotovoltaikanlage und eine artenschutzrechtlich und naturschutzrechtlich und planungsrechtlich abgesicherte Umsetzung eines Ausgleichs erfolgen soll. Diese Nutzungskombinationen sind unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Erkenntnisse der aktuellen Fachliteratur über die vorhandenen Arten und Lebensgemeinschaften sowie ihre Lebensräume nicht kompatibel. 5 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Darstellungen der Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt in der Begründung zum Bebauungsplan sind unvollständig und unzureichend. Die Zusammenstellung aus dem Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Deponie als Naturschutzgebiet, die den Gutachten zu Deponie und Umfeld entnommen wurde wird daher hier noch einmal aufgeführt: "Das Gebiet ist durch ein strukturreiches Mosaik aus offenen, halboffenen Flächen sowie Waldbeständen gekennzeichnet. Im Bereich der offenen Flächen im Umfeld und auf der Deponie Seehausen sind besonders seltene und gefährdete Brutvogelarten (527 Brutpaare in besonders hoher Dichte) vertreten. Grundlage der Artenerfassungen sind die Kartierungen des Planungsbüros LASIUS in den Jahren 2020 und 2021. Folgende wertgebende Arten wurden festgestellt: Heidelerche, Flussregenpfeifer, Sperbergrasmücke, Schwarzkehlchen und Steinschmätzer (jeweils1 Brutpaar), Wendehals (2 - 3 Brutpaare), Gelbspötter (3 Brutpaare) und Feldlerche (15 Brutpaare). Die Sperbergrasmücke ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Der Neuntöter, geschützt nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie und Leitart strukturreicher Halboffenlandschaften, wurde mit 15 Brutpaaren festgestellt. Für die Grauammer gibt die Brutvogelerfassung 6 Brutpaare an. Weiterhin wurden 17 Heuschreckenarten, darunter die Blauflügelige Ödlandschrecke und die Gestreifte Zartschrecke festgestellt. Es wurden 5 Fledermausarten sowie Fledermäuse aus 3 Artengruppen im Gebiet nachgewiesen. Von den 55 nachgewiesenen Wildbienenarten sind bereits 9 Arten auf der Roten Liste verzeichnet. Das Gebiet wird auf Grundlage der vorhandenen Wildbienenarten als regional bedeutsam eingeschätzt. Hervorzuheben ist außerdem das Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse. Eine besondere Verantwortung zum Erhalt ergibt sich aus dem Vorkommen von drei in Leipzig seltenen bzw. hier erstmalig festgestellten Orchideenarten: Bienenragwurz, Weißes Waldvögelein und Purpur-Knabenkraut. Die Biotoptypenkartierung konnte 4 gefährdete Biotoptypen gemäß Roter Liste der Biotoptypen Sachsen feststellen. Das Gebiet ist aufgrund der vorhandenen Habitatausstattung und Ungestörtheit Lebens- und Nahrungsraum für besonders viele Arten, darunter gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten. Im Rahmen des landesweiten Biotopverbundes fungiert die Deponie Seehausen mitsamt Umfeld als wertgebender Trittstein im Gesamtbereich Leipzig Nord. Insgesamt wurden 643 verschiedene Arten konkret nachgewiesen, welche die Deponie Seehausen sowie das Umfeld als Brutplatz, Lebensraum und Nahrungsraum nutzen. (Eine Zusammenfassung der Arten finden Sie in der beigefügten Anlage, Durchzügler und nicht untersuchte Artengruppen blieben unberücksichtigt)." Eine Inanspruchnahme durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage führt zu entsprechenden artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch Inanspruchnahme von Flächen, Beschattung von Flächen, Vergrämung von Arten des Offenlandes (Heidelerche, Sperbergrasmücke, Grauammer, Neuntöter, Wendehals, Schwarzkehlchen u.a.), die Vertikalstrukturen meiden (Feldlerche u.a.). Die Photovoltaikanlagen fördern zumeist eine Vereinheitlichung und Ruderalisierung der Grünland-Vegetation mit einer entsprechenden negativen Auswirkung auf Insekten und Spinnen, die als Nahrungsgrundlage für die Avifauna dienen. So sind neben der Vergrämung durch die technische Anlage an sich auch Verluste von Brutvögeln durch die Verschlechterung bzw. Veränderung der Nahrungsbedingungen zu erwarten. Es ist mit einer deutlichen Abnahme der Brutbestände typischer Arten der offenen und halboffenen Landschaften, einem Verlust der für Leipzig einmaligen bis sehr seltenen Arten wie Sperbergrasmücke und Heidelerche sicher auszugehen. Alle Arten des offenen und halboffenen Landschaftsraumes erfahren artenschutzrelevante Einbußen. Wildbienen können Beschattung nicht tolerieren, ebenso wie viele andere Insektenarten, die an 6 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 454 „Energieberg Seehausen“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung thermophile Standortbedingungen und Vegetation gebunden sind. Auch die Zauneidechse verliert relevante Habitate. Durch den Verlust von 6,5 ha Wald wird zusätzlich eine Zerschneidung des bestehenden Waldbestandes, eine Schwächung des Waldes durch Freistellung in den Randbereichen des Waldes ausgelöst. Durch die Öffnung des Waldbestandes wird das Waldinnenklima gestört, was zu weiteren negativen Auswirkungen auf den vorhandenen Baumbestand führen wird. Arten der Wälder benötigen Mindestareale, die nun je nach Art drastisch eingeschränkt und z.T. unterschritten werden. Innerhalb des Baumbestandes insbesondere an der Ostböschung sind wertgebende Orchideenbestände vorhanden. Die Standorte des Purpurknabenkrautes sind von Überbauung durch Photovoltaikanlagen betroffen und sind dementsprechend nicht zu halten. Bezüglich der weiteren Orchideenarten auf der Deponie, den Standorten des Bleichen Waldvögeleins und der Bienenragwurz ist dies dezidiert zu prüfen. Uns sind die genauen Standorte dieser Arten nicht bekannt. Des weiteren gehen vom Vorhaben Verluste von Arten aus, die den Wald als Lebensraum nutzen. Eine Zunahme von Brutvögeln ist hingegen für Arten wie Haussperling und Hausrotschwanz zu erwarten, die als Kulturfolger die Gestelle der Module zur Brut nutzen können. Für den jetzigen seltenen und gefährdeten Artenbestand gehen die notwendigen großflächigen und störungsarmen Lebensräume mit den entsprechenden Habitatstrukturen verloren. Der zu prognostizierende enorme Artenverlust (v.a. Insekten und Brutvögel, insbesondere seltene und anspruchsvolle Arten) erfordert eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung. Die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahme sind wie oben ausgeführt nicht gegeben. Die Stadt scheint bei der Inanspruchnahme von Wald und Grünflächen keine Tabus zu kennen. Trotz der Hinweise auf naturschutzfachlich relevante Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, wird die Planung weiterhin vorangetrieben, Obwohl städteplanerische und regionalplanerische Vorgaben dagegen stehen. Alles wird möglich gemacht und mit entsprechenden Formulierungen "ökologisch, nachhaltig, artenschutzgerecht" versehen. Eine fachliche Auseinandersetzung mit den Folgen des Vorhabens sieht allerdings anders aus. Es bleibt politisch zu würdigen, wie in Zeiten von Klimanotstand und Biodiversitätskrise mit den gesetzlich geschützten Schutzgütern umgegangen wird. 
Hier findet ihr den Bebauungsplan....

Bebauungsplan Döbelnerstraße

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Kein Schulneubau ohne Baumerhalt. An der Döbelnerstraße soll ein Wald für einen Neubau gerodet werden.

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 443 „Gemeindebedarfsfläche Döbelner Straße“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Wir lehnen das Bauvorhaben in der geplanten Form ab.

Die Fläche ist im Landschaftsplan zur Aufwertung mit Arten und Lebensräumen vorgesehen. Sie liegt unmittelbar angrenzend an das Stötteritzer Wäldchen und ist Teil des Biotopverbundes in südöstlicher Richtung zwischen Innenstand und Stadtrand.

Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen an der Döbelner Straße sind Brachfläche, die sich überwiegend naturverjüngt durch Sukzession entwickelt haben.Die Fläche ist auf Grund der Vegetationsentwicklung und ihrer faunistischen Besiedlung durch geringe Störeffekte von besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt in der Stadt. Im näheren und weiteren Umfeld der Döbelner Straße wurden bereits umfänglich Brachen überbaut. Der Verlust der Vegetation und der Lebensräume ist demzufolge als kumulative negative Wirkung im Stadtgeschehen zu betrachten.

Im Stötteritzer Wäldchen sind in den vergangenen Jahren durch Dürre und Rodungsmaßnahmen umfangreich Bäume verloren gegangen (laut ehrenamtlicher NABU-Dokumentation 23.000 m²). Damit ist das Stötteritzer Wäldchen von umfänglichen Kalamitäten und Eingriffen betroffen, die eine hohe Empfindlichkeit des Bestandes bewirken.

Flächen wie die Brache an der Döbelner Straße stabilisieren den Wald durch Abschirmung der Randeffekte, Beschattung und Waldrandgestaltung. Eine Rodung des Waldbestandes innerhalb der Brache, die in das Stötteritzer Wäldchen übergeht zeigt auch Auswirkungen auf den Baumbestand des Stötteritzer Wäldchens. Zudem besteht ein funktionaler Zusammenhang zwischen Brache und Wäldchen mit diversen Austauschfunktionen (Nahrungshabitate, Rückzugsräume, Teilhabitate usw.)

Die vorgelegten Unterlagen der Umweltplanung sind noch unvollständig und daher wenig aussagekräftig.

Es fehlen insbesondere die Eingriffsbeschreibung und -bewertung, die Grundlage einer Beurteilung der Auswirkungen des Bauvorhabens im Rahmen einer Beteiligung ist. Damit erfüllt die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht die Anforderungen nach § 3 BauGB Abs. 1, dem gemäß die Öffentlichkeit über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten ist.

Zudem liegt keine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vor, die insbesondere für alle Schutzgüter insbesondere für Klima, Flora/Fauna, Landschaftsbild und Boden, aber auch Wasser auf Grund der Versiegelung und Inanspruchnahme von Gehölzflächen und offenen Bereichen negative Bilanzen erzielen wird. Diese zusätzliche Beanspruchung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass alle genannten Schutzgüter in der Stadt stark vorbelastet sind. Die hier vorgesehene Bebauung führt zu einer weiteren Aufheizung und Erwärmung des Lokalklimas und widerspricht damit den Vorgaben der Stadtklimauntersuchung und den erklärten Klimaschutzzielen, die sich aus dem Klimanotstand ergeben.

Im Grünordnungsplan wird lediglich die alte Stadtklimauntersuchung von 2010 benannt, die aktuelle Unterlage (Stadtklimaanalyse) von 2019/2020 wird nicht berücksichtigt. Die Brache ist schon in der Stadtklimauntersuchung von 2010 als Kaltluft- und Frischluftentwicklungsfläche und Fläche mit sehr hoher klimatisch-lufthygienischer Ausgleichsfunktion bewertet. Laut Klimaanalyse sollen die auf diesen Grünflächen bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen mithilfe der Vernetzung, Durchströmbarkeit und ggf. der Erhöhung der Mikroklimavielfalt optimiert werden. Bauliche Eingriffe sind äußerst maßvoll zu gestalten; den Anwohnern ist eine ausreichende Grünversorgung zu gewährleisten. Negative Auswirkungen auf die Grünfläche selbst und umliegende Flächen sollen vermieden werden. Diesen Vorgaben der Stadtklimaanalyse wird die vorliegende Planung einer Grundschule und der mehrgeschossigen Gebäude in Verbindung mit der Rodung des vorhandenen Waldbestandes nicht gerecht.

Der Versiegelungsgrad der Fläche steigt von 23 % (wobei lediglich knapp 14 % vollversiegelt ist, der Rest teilversiegelt oder wasserdurchlässig) auf 64 % Vollversiegelung, obwohl die Entsiegelung des Freihaltebereiches Mittlerer Ring in dieser Bilanzierung schon berücksichtigt ist.  Das Bauvorhaben widerspricht den selbst gesetzten Zielen der Stadt Leipzig zur Reduzierung der Flächenversiegelung (Beschluss vom September 2022). Um bis 2030 eine Nettonullversiegelung zu erreichen, muss für alle Bauvorhaben bereits jetzt gelten, dass maximal minimale zusätzliche Versiegelungen erfolgen. Diese Planung ist nicht zeitgemäß. Brachen dieser Art mit Funktionen als Biotopverbund und Frischluft- und Kaltluftentwicklungsfläche sowie Bedeutung für die biologische Vielfalt sind von Bebauungen freizuhalten. Der Biotopverbund wird sogar in der Unterlage (vorliegender Grünordnungsplan) im Rahmen der Biotopbewertung bestätigt, in der der Fläche ein hoher Vernetzungsgrad attestiert wird.

Die Landschaftsbildbewertung im Grünordnungsplan kommt zu dem Schluss, hier liege eine geringe Eigenart vor, das Gegenteil ist der Fall. Das Areal macht einen geradezu verwunschenen Eindruck mit seinem Gehölzbestand, dem kleinteiligen Wechsel aus offenen und geschlossenen Bereichen sowie dem sehr romantischen Wasserbecken innerhalb des Gehölzbestandes. Auch die Natürlichkeit ist mindestens als mittel einzustufen, da es sich hier um den natürlichen Aufwuchs handelt und diese Brachestadien, zumal mit einem Waldbestand, die natürlichen Flächen im Stadtgebiet darstellen. Das Potenzial der Erholungseignung ist ebenfalls hoch. Obwohl das Gelände nicht zugänglich ist, ist ein Erholungswert für die Umgebung gegeben. Bekannt ist aus der Gesundheitsforschung, dass der Blick auf Bäume und Vogelgesang einen positiven Einfluss auf Erholung und Gesundheit hat. Eine Bewertung der Fläche mit einer sehr geringen Erholungseignung ist sicherlich nicht evidenzbasiert.

Die Biotopbewertung entspricht nicht der gängigen Praxis, eine Methodik wird nicht benannt.

Folgende Parameter und Bewertungen werden aufgeführt:

Schutz/Gefährdung von Arten (gering)

Individuendichte wertgebender Arten(gering)

Vernetzungsgrad des Lebensraums (hoch).

Die Beurteilung der Gefährdung bezieht sich im GOP lediglich auf das Vorkommen von gefährdeten Arten.

Die Wertigkeit der Biotoptypen (Gefährdung und Seltenheit) ergibt sich selbstverständlich auch aus der Beurteilung gemäß Roter Liste der Biotoptypen und der Pflanzengesellschaften, wobei fast alle Biotope fast grundsätzlich eine höhere Seltenheit im Stadtgebiet als in der freien Landschaft aufweisen. Eine Berücksichtigung der Roten Liste der Biotoptypen fehlt. Es wurden ruderalisierte Glatthaferwiesen, die in der Roten Liste der Biotoptypen als gefährdet eingestuft sind, festgestellt. Ebenso sind die festgestellten Säume und Staudenfluren gemäß Roter Liste als gefährdet eingestuft.

Die Individuendichte ist keinesfalls ein belastbares Kriterium. Sie ist biotop- bzw. pflanzengesellschaftsspezifisch und kein immanent wertgebender Parameter.

Demgegenüber sind übliche und methodisch abgesicherte Parameter, die auch eine Auswirkung auf die faunistische Besiedlung haben: • Natürlichkeit • Gefährdung/Seltenheit • Ersetzbarkeit/ Wiederherstellbarkeit • Vollkommenheit nicht berücksichigt.

Bei der vorliegenden Biotopbewertung ist demzufolge der vorhandene Baumbestand, der sowohl für Natürlichkeit als auch eine lange Wiederherstellungszeit steht, zu gering bewertet. Ebenso ist die Strukturvielfalt der Fläche mit den gewählten Parametern nicht abgebildet.

In Kapitel 5.5 ist zudem dokumentiert, dass der vorhandene Waldbestand hinsichtlich der Artenzusammensetzung eine hohe Übereinstimmung mit der potenziell natürlichen Vegetation einem Trauben-Eichen-Hainbuchenwald aufweist, auch dieser ist auf der Roten Liste als gefährdet geführt. Die Vorwaldstadien stehen auf der Vorwarnliste. Gebüsche frischer Standorte mit den hier genannten Arten sind ebenfalls auf der Roten Liste der Biotoptypen als gefährdet geführt. Die Bewertung der Biotoptypen ist insgesamt abzulehnen und methodisch und inhaltlich defizitär.

Die Bebauung der Fläche vernichtet alle genannten Rote-Liste-Biotoptypen und führt zu einem entsprechend hohen Verlust an biologischer Vielfalt bzw. Biodiversität. Dies ist angesichts der Biodiversitätskrise, der Klimakrise und den erklärten Zielen der Stadt („Stadt der biologischen Vielfalt“, Klimanotstand) ein schwerer Verstoß gegen eigene Konzepte und Vorgaben.

Es ist absehbar, dass eine Fläche von 8.200 m² Gehölzanpflanzung (auf welcher Fläche mit welchen Ausgangswertigkeiten?) die Zerstörung der Biotoptypen nicht ausgleichen kann. Hier sind weitere großflächige und funktionale Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung liegt derzeit noch nicht vor. Zudem besteht keine Flächenverfügbarkeit, es gibt keine geeigneten Flächen für eine entsprechende Aufwertung im Stadtgebiet. Damit liegt absehbar ein Verstoß gegen die Eingriffsregelung vor.

Die faunistischen Erfassungen verweisen auf den hohen Wert der Brache für die Fauna. Es sind nicht nur vier Fledermausarten und entsprechendes Quartierpotenzial  – darunter die Mopsfledermaus (in Sachsen auf der Roten Liste als stark gefährdet geführt!), sondern zahlreiche wertgebende Brutvogelarten sowie die Zauneidechse dokumentiert.

Hervorzuheben sind außerdem die Vorkommen der Blauflügelige Ödlandschrecke sowie zahlreiche Wildbienenarten, darunter hochspezialisierte Arten und auch zwei vom Aussterben bedrohte Arten. Insgesamt 0,9 ha werden als bedeutsame Bienenhabitate benannt. Die Vernichtung der Wildbienenhabitate widerspricht auch diametral einem Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig.

Nicht nachvollziehbar ist die Abgrenzung der Untersuchungsräume sowohl für die Fledermäuse als auch für die Brutvögel. Hier ist der Geltungsbereich nicht ausreichend. Die Störungen und Störeffekte betreffen große Bereiche des Stötteritzer Wäldchens. Diese Auswirkungen des Vorhabens bleiben vollständig unberücksichtigt und sind nachzuführen.

Bei einer Bewertung der Fauna mit mittel bis hoch, die sicherlich auf Grund der sehr artenreichen und wertgebenden Fauna auch höher zu bewerten ist, ist der Erhalt des Bestandes prioritär. Eine positive Bewertung der aktuellen Fauna, wie sie selbst im Gutachten getroffen wird, erfordert zunächst eine dezidierte Prüfung von Alternativen und Vermeidungsmaßnahmen.

Die artenschutzrechtlichen Unterlagen sind ohne die Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, die noch nicht vorliegt, für eine Abschätzung der Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 BauGB Abs. 1 nicht geeignet. Ohne eine belastbare Berücksichtigung der Eingriffsregelung und eine fachlich abgeleitete Vermeidung und eine funktionale Kompensation ist zudem die Beschränkung des zu prüfenden Artenbestandes auf die europäischen Vogelarten und Anhang IV-Arten nicht artenschutzrechtskonform.

Hier ist also zunächst bezüglich des Vermeidungsgebotes und der Kompensation noch deutlich nachzulegen, bevor eine artenschutzrechliche Prüfung auf der Grundlage von Brutvögeln und der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten (und nicht der besonders geschützten Wildbienenarten z.B.) erfolgen kann!

Nicht nachvollziehbar ist die „Abschichtung“ der Arten. Zunächst ist bekannt, dass zahlreiche, der noch nicht in Sachsen auf der Roten Liste als gefährdet eingestufte Arten starke Bestandsrückgänge in Leipzig verzeichnen. Eine Beschränkung auf in Sachsen gefährdete Arten ist nicht rechtskonform. Die aktuelle Rechtsprechung hat angesichts des starken Artenrückgangs der europäischen Vogelarten klargestellt, dass die Verbote des Art. 5 V-RL unabhängig davon anzuwenden sind, ob die betroffenen Vogelarten in Anhang I V-RL gelistet, auf irgendeiner Ebene bedroht oder ihre Populationen auf lange Sicht rückläufig sind (Urteil des EUGH vom 04.03.2021 (Rs. C-473/19 u. 474/19, Föreningen Skydda Skogen).

Selbst bei einer ausschließlichen Berücksichtigung von wertgebenden Arten ist die Beschränkung auf die vertiefende Prüfung ausschließlich auf Gelbspötter, Gartenrotschwanz und Grünspecht nicht nachvollziehbar.

Zudem ist die Herleitung des Erhaltungszustandes der Arten innerhalb Leipzigs auf der Grundlage der Rasterkartierung d.h. Der Messtischblattquadranten der sächsischen Artdaten fachlich nicht belastbar. Bei fast allen Messtischblattquadranten sind große Bereiche außerhalb des Stadtgebietes mitberücksichtigt. Entsprechend sind die angegebenen Zahlen für die Brutpaare zu hoch. Die Zahlen sind nicht aktuell und auf Grund des Verlustes vieler großer Brachen in Leipzig (z.B. ca. 100 ha zwischen 2016 und 2019 ehrenamtlich vom NABU erfasst) und der weiteren rasanten Bauentwicklung seitdem verbunden mit Rodungen, Versiegelungen und Inanspruchnahme von Brachen deutlich geringer. Abgesehen davon ist die Beurteilung der Daten nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage beurteilen die Gutachter eine Anzahl von insgesamt 17 bis 30 Brutpaaren des Grünspechts, von denen zahlreiche durch die Bebauung der letzten Jahre nachweislich nicht mehr brüten, als „relativ hohe Brutdichte“ im Stadtgebiet. Diese Einschätzung ist nicht nachvollziehbar. Die Bestandsentwicklung des Grünspechts, des Gelbspötters und des Gartenrotschwanzes ist entgegen der Angaben der Gutachter auf Grund der Bauvorhaben in der Stadt rückläufig und ohnehin gering.

Für den Sperber wurde im Jahr 2021 zwar keine Brut nachgewiesen, die Daten für die vorangegangenen Jahre (2018 – 2020) und die Beobachtungen des Frühjahrs 2021 belegen jedoch, dass die Brache eine regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätte ist bzw. essenzielle Bestandteile einer solchen beinhaltet. Die Brache ist also für den Sperber artenschutzrechtlich in hohem Maße relevant. Der Sperber ist in jedem Fall einer vertiefenden Prüfung zu unterziehen.

Bluthänfling, Grünfink, Kleinspecht, Goldammer und Pirol werden zudem ebenfalls zumindest auf den sächsischen und bundesdeutschen Roten Listen bzw. den Vorwarnlisten geführt und müssen auch gemäß der nicht rechtskonformen Methodik der Gutachter (beschränkte Berücksichtigung der europäischen Vogelarten im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung) vertieft geprüft werden.

Insgesamt wird wie auch im Gutachten konstatiert eine überdurchschnittlich hohe Vielfalt an Brutvögeln im Plangebiet konstatiert.

Eine Baufeldfreimachung während der Brutperiode ist aus artenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen, da angesichts der Vielzahl an Brutpaaren zahlreiche Individuen direkt betroffen sind. Hier wird das Tötungsverbot negiert bzw. in Kauf genommen. Damit löst das Vorhaben schon im Rahmen der Baufreimachung gravierende artenschutzrechtliche Tötungstatbestände aus.

Entgegen der Ausführungen der Gutachter werden auch die Verbotstatbestände der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht mit einer Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit vermieden. Hier zeigt sich eine nicht rechtskonforme Auslegung des Artenschutzrechts im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

Da Freibrüter auch im Falle von wechselnden Neststandorten überwiegend reviertreu sind, werden die Reviere beibehalten. Damit (Revier= Fortpflanzungsstätte) ist hier von einer regelmäßigen Fortpflanzungsstätte und damit vom Zerstörungstatbestand gemäß § 44 BNatSchG auszugehen. Dieser tritt auch dann ein, wenn die Zerstörung außerhalb der Brutzeit erfolgt (fehlerhafte Artenschutzrechtliche Herleitung im ASB).

Ein Ausweichen von Brutvögeln in andere Bereiche ist in der Regel nicht möglich, da solche Bereiche, wenn sie geeignet sind, auch fast immer durch die jeweilige Art besetzt sind. Die Möglichkeit eines Ausweichens müsste belastbar nachgewiesen werden (einschließlich einer Kartierung der Bereiche, wo das Ausweichen erwartet wird). Hier ist außerdem zu berücksichtigen, dass auch im Umfeld dieser Brache, in den letzten Jahren überdurchschnittlich  viele Habitatstrukturen verschwunden sind, die möglicherweise nutzbar wären. Das bedeutet, dass sich das Argument des möglichen Ausweichens von Arten bzw. Individuen in einer „wachsenden Stadt“ erübrigt.

Es wurden folgende Fledermausarten im Gebiet festgestellt: Mopsfledermaus, Abendsegler, Mückenfledermaus und Zwergfledermaus. Die Herleitung einer geringen Quartiereignung ist nicht transparent und nicht nachvollziehbar. Zudem handelt es sich bei der Brache um Nahrungsflächen der Arten.

Die Kartierung der Zauneidechse ist nicht fachgerecht durchgeführt worden. Es sind zwingend auch Begehungen im September erforderlich, erst im Rahmen der herbstlichen Kartierungen können die juvenilen Individuen und damit die Reproduktion auf der Fläche nachgewiesen werden.

Ersatzlebensräume auf der Fläche (innerhalb des Geltungsbereiches) sind auf Grund der ständigen Störungen insbesondere auch des Prädatorendrucks von Haustieren, insbesondere Katzen, nicht zielführend, nicht funktional und nicht ausreichend, hier verbleiben ebenfalls Verbotstatbestände hinsichtlich der Zauneidechsenvorkommen. Zudem ist die für die Maßnahme vorgesehene Fläche bereits aktuell als Lebensraum geeignet, eine Optimierung der Fläche erhöht die Besiedlungswahrscheinlichkeit daher nicht.

Die Artenschutzmaßnahme zur Bergung vorhandener Zauneidechsen ist ebenfalls nicht fachgerecht. Das Abfangen ist ebenfalls wie die Kartierung auf die Monate April bis einschließlich September zu terminieren, dabei sind deutlich mehr Fangdurchgänge vorzusehen. Im ASB sind lediglich 3 Termine vorgesehen. Die Tötung von Individuen ist daher absehbar. Wiederum sind Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG einschlägig.

Bei Realisierung der Planung wäre der vollständige Verlust der brütenden Avifauna im Plangebiet zu konstatieren. Neben dem Verlust der meisten Habitatstrukturen muss auch noch der intensive Nutzungsdruck, der mit der Umsetzung des Vorhabens verbunden ist,berücksichtigt werden, der zur Vergrämung zahlreicher Brutvögel führen wird. Dies betrifft z.B. den Sperber  (auch wenn Habitatstrukturen, die für den Sperber geeignet wären, nicht gerodet würden, wäre der Nutzungsdruck für eine erfolgreiche Brut aller Voraussicht nach zu hoch).

Daher ist es auch folgerichtig, dass hier eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich ist. Der In Kapitel 8.1 genannte zwingende Erhalt der Gehölze (Vermeidung= Gehölzerhalt) wird im Weiteren fallen gelassen und nicht weiter verfolgt. Das Vermeidungsgebot sowohl der Eingriffsregelung als auch des Artenschutzrechts bleibt damit unbeachtet. Hinzu kommt der fehlende Nachweis der Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahme:  Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses,  keine zumutbaren Alternativen,  keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen der betreffenden Arten.

Hier reicht keine lapidare Behauptung, es gebe keine zumutbaren Alternativen, es müssen dezidiert Alternativen geprüft werden, sowohl im Umfeld als auch auf der Fläche (unter Berücksichtigung des Erhalts des Gehölzbestandes und der Vermeidung von Verbotstatbeständen) und diese Prüfung muss auch dokumentiert werden.

Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erfordern den Nachweis des Bedarfes für den Schulneubau. Hier ist explizit die stadtteilbezogene und aktuelle Bedarfsanalyse darzulegen. Auch die Notwendigkeit eines Neubaus von 80 Wohnungen für den Stadtteil Stötteritz ist anhand der Bevölkerungsentwicklung zu belegen.

Während auch in Stötteritz die Sterberate steigt, sinkt die Geburtenrate.Die für 2021 prognostizierte Bevölkerungsentwicklung ist nicht eingetreten. Statt einer Steigerung von 3 % ergab sich lediglich ein 2 %iger Zuwachs wie 2020. Die starke Steigerung, die in der Prognose bis 2025 (auf 8 % gegenüber 2019) vorausgesagt ist, ist angesichts der aktuellen Verwerfungen und Unsicherheiten (Inflation, Energiekrise, Krieg u.a.) nicht zu erwarten.(Leipzig-Informationssystem > Ortsteile und Stadtbezirke > Stadtbezirksprofil Südost > Ortsteilprofil Stötteritz). Da die Schulentwicklungsplanung ständig hinter der realen Entwicklung hinterherhinkt und bereits in den vergangenen Jahrzehnten zu desaströsen umfangreichen Fehlplanungen geführt hat, ist hier eine zeitnahe Anpassung der Schulentwicklungsplanung notwendig (möglichst halbjährliche Überprüfung der realen Entwicklung der Geburtenrate und der Bevölkerungsentwicklung). Aktuell ist nicht von einem in den Prognosen bezifferten zukünftigen Entwicklung der Geburtenrate auszugehen. Der Bedarfsnachweis ist im Rahmen der Bebauungsplanung auf der Grundlage aktueller Daten und Entwicklungen zu erbringen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die FCS-Maßnahmen müssten so dimensioniert werden, dass genau so viele neue Brutreviere geschaffen werden wie verlustig gehen. Dabei ist die Wiederherstellungszeit zu berücksichtigen (Neupflanzungen sind erst nach mehreren Jahrzehnten für die meisten Arten voll wirksam). Die Festsetzung von 8.200 m² neuer Gehölzstrukturen (S. 56 ASB), die zudem momentan noch nicht einmal zur Verfügung stehen, ist somit eindeutig zu gering bemessen.

Wir lehnen die weitere Zerstörung der Stadtnatur durch die Betonierung von Brachen und damit auch dieses Vorhaben auf Grund von zahlreichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen und der Bedeutung der Fläche im Biotopverbund vor dem Hintergrund von Klima- und Biodiversitätskrise und den beschlossenen Zielen zum Klimaschutz und zu Erhalt und Entwicklung der Biodiversität der Stadt ab. Aus unserer Sicht bestehen Alternativen durch die Nutzung von vorhandener Bausubstanz und weniger wertgebenden Flächen im Stadtgebiet, Wälder, Bäume und Gebüsche sind zu erhalten. Darüber hinaus ist zwingend eine nachvollziebare transparente Bedarfsanalyse für das Vorhaben auf der Basis aktueller Zahlen zu erbringen.

 

Initiative Stadtnatur


Hier findet ihr den Bebauungsplan...

Bebauungsplan Glesienerstraße

Created with Sketch.

Der Architektenwettbewerb zur Glesienerstraße ist entschieden. Der Siegerentwurf sieht die Rodung der Hälfte des vorhandenen Waldbestandes und vieler weiterer Gehölze vor. 
Und so sieht die Stadt das...