Keine Behelfsbrücken durch den Auwald an der
Gustav-Esche-Straße!
Luftbild: Brücke über die Neue Luppe (Gustav-Esche-Brücke I)
Ein Toller Erfolg!!!
Der Antrag auf Bau- und Finanzierung der Gustav-Eschebrücke I über die Neue Luppe wird abgelehnt, weil die Genehmigungsfähigkeit entfallen ist.
Die Untere Naturschutzbehörde hatte erheblichen Eingriffen in das europäische Schutzgebiet für eine bauzeitliche Behelfsbrücke ohne Ausnahmeprüfung zugestimmt!
„Die Landesdirektion LDS stellt fest, dass ihr die Beschwerde der Initiative Stadtnatur überwiegend berechtigt erscheint und die durch die UNB (Untere Naturschutzbehörde) erfolgte Einvernehmenserteilung zum Bauvorhaben fachaufsichtlich zu beanstanden ist.“
Hier lest ihr die ganze Ablehnung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses für die Brücke:
Diese Bäume an der Luppebrücke (Gustav-Esche-Brücke I über die Neue Luppe) und am Haus Auensee konnten vorerst gerettet werden (siehe oben)!
Ebenfalls beanstandet:
Der bereits erfolgte Brückenbau Gustav-Esche- Brücke II über einen Nebenarm der Nahle - laut LDS (Landesdirektion Sachsen) widerrechtlich errichtet. Diese Brücke wird Donnerstag den 21.12.2023 eröffnet!
Wir fordern die Ahndung und Sanierung des entstandenen Umweltschadens!
Gustav-Esche-Brücken I und II nicht rechtskonform!
Gustav-Esche-Brücken I und II nicht rechtskonform!
Die Überprüfung der Genehmigung des Neubaus der Gustav-Esche-Brücken I und II durch die
Landesdirektion (LDS) hat schwere Rechtsverstöße und Behördenversagen der Unteren Behörden der Stadt Leipzig ergeben.
Für die Gustav-Esche-Brücke I sollen nun die vorliegenden Gutachten durch das selbe Büro überarbeitet werden.
Kernaussagen Stellungnahme Landesdirektion:
- Belange des Landschaftsschutzgebietes "Leipziger Auwald" seien nur unzureichend berücksichtigt
- es sei keine sachgerechte Auseinandersetzung mit den eingegangen Stellungnahmen der Naturschutzvereinigungen erfolgt
- es sei keine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden
- Belange des gesetzlichen Biotopschutzes seien nicht beachtet worden
- Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutz seien nicht ausreichend betrachtet worden
- eine den rechtlichen und fachlichen Anforderungen entsprechende Prüfung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei nicht erfolgt
Die Bäume für die Behelfsbrücke Gustav-Esche-Brücke II sind bereits gerodet! Ein gravierender Umweltschaden, den die Untere Naturschutzbehörde verursacht hat und nun durch Überarbeitung der Gutachten beheben will!
Zum dritten Mal stand der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau Gustav-Esche-Brücke I auf der Tagesordnung der Ratsversammlung und wieder wurde er abgesetzt. Denn noch immer liegt die Stellungnahme der LDS zu unserem Antrag auf fachaufsichtliche Prüfung der Genehmigung des Baus durch die Untere Naturschutzbehörde nicht vor.
Die Planung verstößt gegen das Naturschutzrecht, insbesondere FFH (Fauna-Flora- Habitat)-Recht, die LDS hat bereits eine fachliche Beanstandung angekündigt!
Auch in der Ratsversammlung am 19.4. wurde die Beschlussvorlage für die Gustav-Esche-Brücke abgesetzt.
Der für die Ratsversammlung am 15.3. ursprünglich vorgesehene Finanzierungsbeschluss zur Gustav-Esche-Brücke I wurde abgesetzt!
Links dazu der Post des umweltpolitischen Sprechers der Grünen Stadtratsfraktion
Behelfsbrücken durch den Auwald mit erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes "Leipziger Auensystem"
Am 15.3. wird in der Ratsversammlung über die Finanzierung der Brückenerneuerung Gustav-Esche-Straße I (Brücke über die Neue Luppe) entschieden.
Wir fordern die Stadträt*innen auf, die Finanzierung wegen des Verstoßes gegen FFH-Recht und eine fehlende Alternativenprüfung
abzulehnen.
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Bückenerneuerung an der Gustav-Esche-Straße mit Behelfsbrücken durch das FFH-Gebiet "Leipziger Auensystem"
Verstöße gegen FFH-Recht und nachhaltige Mobilität
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes durch geplante Rodungen im geschützten Eichen-Hainbuchenwald
Weitere 51 Bäume sollen außerhalb des Waldes am Haus Auensee gerodet werden.
Dieser Eschenahorn-Bestand soll als Ausgleichsmaßnahme für eine Neupflanzung komplett gerodet werden.
Diese Ausgleichsmaßnahme verstößt gegen das Artenschutzrecht
Wir erweitern unseren Antrag auf fachaufsichtliche Prüfung des Verwaltungshandelns der Unteren Behörden der Stadt im Zusammenhang mit den Brückenerneuerungen an der Gustav-Eschestraße.
Die für dieses Vorhaben vorgesehenen Baustraßen durch den Auwald führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes. Die Rodungen des über 100 jährigen Waldbestandes werden vom Gutachterbüro als bauzeitlich und daher "vorübergehend" bezeichnet und wurden für das erste Brückenbauwerk (Gustav-Esche-Brücke II) bereits genehmigt. Als Ausgleichsmaßnahme soll dieser Wald gerodet werden (Eschen-Ahorn-Bestand - siehe Foto) und durch Stieleichen ersetzt werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vorprogrammiert.
Den ursprünglichen Antrag (Fachaufsichtliche Prüfung von Fällungen im Auenwald) vom 2.10.2022 findet ihr weiter unten.
Fachaufsichtliche Prüfung der Fällungen im Auwald
Fällungen an der Gustav-Eschestraße - im Leipziger Auwald - widersprechen dem FFH-Recht. Wir haben eine fachaufsichtliche Prüfung durch die Landesdirektion beantragt
Hier die Hintergründe in unserer Pressemitteilung